Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter
01.01.1970
Ein Kläger hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines gegen sein Auto gefallenen E-Sooters. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, zog der Kläger seine Berufungsklage gegen den Haftpflichtversicherer des E-Scooter-Verleihers zurück. Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom März rechtskräftig. Es sei unter anderem nicht klar gewesen, dass der E-Scooter wegen fehlerhaften Abstellens umgefallen war, hieß es dem Urteil nach.