Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.
Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.
Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.
In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.
(O.Agard--LPdF)