Haftstrafen in Rostock wegen Steuerhinterziehung bei Diesellieferungen nach Polen
Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Diesellieferungen nach Polen sind zwei Männer in Rostock zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der Stadt in Mecklenburg-Vorpommern verhängte nach Angaben vom Freitag gegen den 67 Jahre alten Geschäftsführer eines Mineralölunternehmens eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Der 65 Jahre alte Prokurist der Firma wurde wegen Beihilfe zu vier Jahren Haft verurteilt.
Sechs Monate gelten jeweils als schon verbüßt. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die Firma in den Jahren 2012 bis 2014 Dieselkraftstoff an polnische Scheingesellschaften geliefert hatte. Diese hätten in Polen keine Umsatzsteuer gezahlt. In Wirklichkeit sei der Diesel direkt an andere Endabnehmer gegangen, die so weniger als den Marktpreis gezahlt hätten. Zunächst habe das nur der Hauptangeklagte gewusst.
Bei Lieferungen in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union muss der Empfänger die Umsatzsteuer zahlen, wie das Gericht ausführte. Wisse der Lieferant aber, dass der Empfänger Steuern hinterzieht, sei die Lieferung in Deutschland nicht von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb sei in dem Fall in Deutschland ein Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro eingetreten.
Der Geschäftsführer war zunächst wegen eines anderen Vorwurfs festgenommen worden. Spätestens dann habe der Mitangeklagte von den Lieferungen an die polnischen Scheingesellschaften erfahren, erklärte das Gericht. Er habe dann Kontakt zu den Hintermännern aufgenommen und sich mit ihnen getroffen, um weitere Lieferungen abzustimmen. So habe er den Betrieb des Unternehmens während der Untersuchungshaft des Hauptangeklagten aufrecht erhalten wollen.
Der Prozess gegen die beiden Männer vor dem Rostocker Landgericht dauerte mehr als zwei Jahre. Das Urteil, das am Donnerstag verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig.
(E.Beaufort--LPdF)