Urteil wegen Planung von Brandanschlag zu G20-Jahrestag größtenteils rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach dem Urteil ist die Verurteilung zweier Männer wegen einer geplanten Brandstiftung in Hamburg rechtskräftig. Die Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe bekannt. Die beiden hatten das Auto einer Immobilienfirma anzünden wollen, weswegen das Hamburger Landgericht sie im November 2020 zu Haftstrafen von 19 und 22 Monaten verurteilte. Die Revision der dritten Angeklagten, einer Frau, hatte teilweise Erfolg. (Az. 5 StR 306/21)
Sie war zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden, eine Bewährung lehnte das Landgericht ab. Die Nichtaussetzung zur Bewährung hob der fünfte Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig nun auf. Das Landgericht muss darüber neu verhandeln. Beim Urteil gegen die beiden Männer fand er aber keine Rechtsfehler.
Wie das Hamburger Gericht feststellte, hatten sich die drei zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in der Hansestadt im Juli 2019 dazu verabredet, Brandanschläge gegen Sachen zu begehen. Die Angeklagten wollten demnach "am symbolträchtigen Jahrestag einen möglichst öffentlichkeitswirksamen Protest gegen die Hamburger Wohnungswirtschaft äußern", wie der BGH erklärte.
Nur die Planung eines Anschlags auf ein Auto eines großen Immobilienunternehmens ließ sich laut Urteil beweisen. Die Angeklagten waren im Juli 2019 von Zivilpolizisten nachts in einem Hamburger Park kontrolliert und festgenommen worden, weil sie vier selbstgebaute Brandsätze aus Benzinflaschen bei sich hatten. Die Festnahme mobilisierte die linke Szene stark, es gab auch gewaltsame Aktionen. Das Trio wird in der Szene auch als "Die Drei von der Parkbank" bezeichnet.
Im Juli 2017 hatte Deutschland in Hamburg den Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer ausgerichtet. Es kam dabei zu tagelangen schweren Ausschreitungen, an denen sich gewaltbereite Linksextremisten aus dem In- und Ausland beteiligten.
(V.Blanchet--LPdF)