Anklage fordert gut sechs Jahre Haft im Prozess gegen früheren Soldaten Franco A.
Im Prozess um mutmaßliche Terrorpläne des früheren Bundeswehrsoldaten Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Bundesanwaltschaft sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. Der heute 33-Jährige habe sich der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat aus rechtsextremistischer Gesinnung schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Karin Weingast am Montag in ihrem Plädoyer.
Darüber hinaus habe er sich wegen Betrugs in zwei Fällen sowie unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz strafbar gemacht. "Wären wir nicht in einem Gerichtssaal, würde ich A. einen Lügner und Betrüger nennen", warf die Anklagevertreterin ihm vor. Er sei ein "rechtsradikaler Terrorist", der fähig sei, Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzten, zu ermorden. Die Tatvorwürfe hätten sich "in vollem Umfang" bestätigt.
A. habe den festen Entschluss zum Anschlag gehabt. Während der Verhandlung habe der 33-Jährige keine Möglichkeit ausgelassen, um die Wahrheit zu beugen. "Immer wenn er sich ertappt sah, tischte er weitere Lügen auf", sagte Weingast. Die Verhandlung habe er als Bühne für seine Verschwörungstheorien genutzt. Dabei habe er es vollbracht, mit seinen Einlassungen Beweise gegen sich selbst zu schaffen.
Er habe sich eine Tarnidentität als vermeintlicher syrischer Flüchtling "David Benjamin" zugelegt und Anschläge unter anderem auf Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorbereitet. Darunter befand sich die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne). Mit einem Anschlag habe er ein "politisch wirksames Zeichen setzen" wollen, führte Weingast aus.
Zudem soll A. Waffen und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen und illegal Gewehre besessen haben. Als angeblicher Flüchtling durchlief er im Dezember 2016 das Asylverfahren und erlangte den subsidiären Schutzstatus.
A.s Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Im Januar 2017 wurde er auf dem Flughafen Wien festgenommen, als er versucht haben soll, eine dort zuvor von ihm auf der Toilette versteckte Pistole hervorzuholen. Nach seiner Festnahme verzögerte sich der Beginn des Prozesses: Der Staatsschutzsenat in Frankfurt hielt sich zunächst für nicht zuständig und verwies den Fall nach Darmstadt an das Landgericht.
Aufgrund einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft eröffnete der Bundesgerichtshof schließlich das Verfahren vor dem OLG Frankfurt. Dieses läuft nun seit über einem Jahr. Das Gericht schloss am Montag die Beweisaufnahme.
2017 hatte A. für sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob. Seitdem war er zunächst auf freiem Fuß. Im Februar 2022 kam A. während des bereits laufenden Prozesses wegen NS-Devotionalien und Waffen erneut in Untersuchungshaft. Bei einer Kontrolle am 11. Februar in einem Zug wurden 23 Abzeichen und NSDAP-Orden sowie Anstecknadeln mit Hakenkreuzen beschlagnahmt.
Für Freitag sind das Plädoyer der Verteidigung und das sogenannte letzte Wort des Beschuldigten vorgesehen. Das Urteil soll voraussichtlich am 5. Juli verkündet werden. Der 33-Jährige selbst wies in seinen Einlassungen die Vorwürfe zu der Anschlagsplanung zurück und bestritt eine rechtsextreme Gesinnung.
(A.Renaud--LPdF)