Urteil: Düsseldorfer Rentnerin muss sieben Meter hohes Kreuz im Garten abbauen
Eine Düsseldorfer Rentnerin muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz auf Drängen ihrer Nachbarin aus ihrem Garten entfernen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch im Streit zwischen zwei Frauen, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben. Das Amtsgericht Düsseldorf habe die Rentnerin zu Recht zur Beseitigung des Kreuzes verpflichtet. Allein wegen der "massiven Höhe" des Kreuzes bestehe eine optische Beeinträchtigung der Wohnanlage, erklärte das Gericht.
Die Nachbarin hatte sich durch das Kreuz, das für sie deutlich sichtbar sei, gestört gefühlt und zunächst erfolgreich vor dem Amtsgericht der Stadt geklagt. Eine Berufung gegen dieses Urteil wies das Landgericht nun zurück. "Auf einen vernünftigen Betrachter wirke das Kreuz wie ein störender Fremdkörper", erklärte das Gericht.
Das meterhohe Kreuz führe dazu, dass der Garten "sein Erscheinungsbild als Garten in weiten Teilen verliere und stärker die Züge einer Gedenkstätte annehme". Nach der Beweisaufnahme gelangte die Zivilkammer demnach auch nicht zu der Überzeugung, dass die Klägerin der Errichtung des Kreuzes zugestimmt hätte. Das Urteil ist rechtskräftig.
(V.Blanchet--LPdF)