BGH urteilt im September über Aufteilung von Selbstbehalt nach Wasserschäden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag in Karlsruhe über einen Streit zwischen Kölner Wohnungseigentümern verhandelt, in deren Haus mehrfach Wasserschäden aufgetreten sind. Ein Urteil soll am 16. September fallen, erklärte der BGH nach der Verhandlung. Die Klägerin, eine im Haus ansässige Firma, will die Kosten für den Selbstbehalt aus der Gebäudeversicherung neu regeln. (Az. V ZR 69/21)
Grund für die Wasserschäden sind offenbar schadhafte Rohre. Bislang zahlte die gemeinsame Versicherung und der verbleibende Selbstbehalt wurde von der Hausverwaltung unter den Parteien aufgeteilt. Da es so oft Wasserschäden gab, übernimmt die Versicherung inzwischen aber nur noch etwa ein Viertel der Kosten und erhöhte den Selbstbehalt auf 7500 Euro.
Davon will die Klägerin nichts mehr zahlen: Schließlich sei an ihrem Eigentum bislang kein Wasserschaden aufgetreten, argumentiert sie. Es sollten nur diejenigen zahlen, in deren Wohnungen die Schäden entstünden.
(C.Fournier--LPdF)