Aus Dänemark in Drittstaaten exportierter Käse darf nicht Feta heißen
Dänische Firmen dürfen Käse, den sie an Länder außerhalb der EU liefern, nicht "Feta" nennen. Die Ursprungsbezeichnung für das Produkt sei auch bei der Ausfuhr in Drittstaaten geschützt, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission, unterstützt von Griechenland und Zypern, statt. (Az. C-159/20)
Feta ist schon seit 20 Jahren eine geschützte Ursprungsbezeichnung für bestimmten Käse aus einigen Regionen Griechenlands. Dänemark hatte argumentiert, dass die entsprechende Verordnung nur innerhalb der EU gilt. Das sah die Kommission anders und erhob Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH.
Dänemark muss nun den Export von dänischem "Feta"-Käse in Drittländer stoppen. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat dem Urteil nicht nachgekommen ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
(N.Lambert--LPdF)