Hohes Bußgeld gegen Bank in Niedersachsen wegen Datenschutzverstößen
Gezielte Werbung durch das Erstellen von Kundenprofilen: Eine Bank in Niedersachsen soll dafür nun ein Bußgeld von 900.000 Euro zahlen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, habe einen entsprechenden Bußgeldbescheid ausgestellt, erklärte die Behörde am Donnerstag. Das Kreditinstitut hatte demnach Daten sowohl aktiver als auch ehemaliger Kundinnen und Kunden ohne deren Einverständnis ausgewertet.
Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten sammelte die Bank Informationen über das digitale Nutzungsverhalten ihrer Kunden: So wertete sie beispielsweise die Einkäufe in App-Stores, die Häufigkeit von Kontoauszugsdrucken oder die überwiesenen Beträge im Online-Banking aus. Die Daten seien zudem mit den Informationen einer Wirtschaftsausfkunftei angereichert worden.
Ziel war es demnach, Kunden zu identifizieren, die besonders häufig digitale Medien nutzten. Diese sollten gezielt auf elektronischen Wegen mit Werbung angesprochen werden. Eine ausreichende Einwilligung der Betroffenen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lag laut der Datenschutzbehörde nicht vor. Noch ist das Bußgeld nicht rechtskräftig.
Den Angaben zufolge werden derzeit immer mehr derartige Fälle bekannt. "Die Verantwortlichen holen sich für solche Auswertungen häufig keine Einwilligung der Kundinnen und Kunden ein", kritisierte die Datenschutzbeauftragte Thiel. Die Unternehmen beriefen sich dann auf die in der DSGVO geregelte sogenannte Interessenabwägung. "Diese Rechtsgrundlage erlaubt es aber nicht, Profile für Werbezwecke zu bilden, indem man große Datenbestände auswertet."
(N.Lambert--LPdF)