Lebenslange Haft nach Tankstellenmord wegen Maskenstreits in Idar-Oberstein
Fast genau ein Jahr nach dem sogenannten Tankstellenmord von Idar-Oberstein ist der Angeklagte am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach sah es als erwiesen an, dass der 50-jährige Mario N. den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter Alex W. im September vergangenen Jahres im Streit um die Corona-Maskenpflicht erschossen hatte. Die Richter werteten die Tat als heimtückisch begangenen Mord aus niederen Beweggründen.
Die Gewalttat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Es handelte sich um den schwersten bekannten Fall eines körperlichen Angriffs im Zuge der Radikalisierung von Kritikern der Coronamaßnahmen. Dem Urteil zufolge wollte N. am 18. September 2021 in der Tankstelle Bier kaufen. An der Kasse gab es eine kurze Diskussion mit W., weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug.
Letztlich verließ N. die Tankstelle ohne das Bier. Zu Hause ärgerte er sich immer mehr über die Situation und beschloss, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Er habe es "unerträglich" gefunden, dass ein junger Mann, ein "Tankstellenboy", wie er W. in seiner Vernehmung bezeichnet habe, ihn gemaßregelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz.
Gut eineinhalb Stunden nach seinem ersten Besuch in der Tankstelle kehrte N. mit Maske zurück. An der Kasse zog er diese dann herunter. Damit wollte er nach Ansicht des Gerichts eine Reaktion des 20-Jährigen provozieren. Es kam zu einem kurzen Wortwechsel, in dem das Opfer N. dazu aufforderte, seine Maske wieder aufzusetzen.
Daraufhin richtete der 50-Jährige die Waffe auf den jungen Mann und tötete ihn mit einem Schuss ins Gesicht. W. starb noch am Tatort. Anschließend flüchtete N. und stellte sich am nächsten Tag. Er sah sein Opfer als mitverantwortlich für die Gesamtlage an, weil er die Maskenpflicht durchsetzen wollte. Bei der Polizei und vor Gericht legte er ein Geständnis ab und äußerte Bedauern.
Laut Urteil war sich W. keines Angriffs bewusst. "Das Opfer rechnete nicht damit, dass ihm seitens des Angeklagten der Tod droht", sagte Richterin Büch-Schmitz. Bis zum letzten Moment versteckte N. die Waffe in seinem Hosenbund, um den Überraschungseffekt auszunutzen. W. hatte keine Möglichkeit zur Verteidigung.
Den Beginn von N.s Radikalisierung bezifferte sie auf spätestens 2015. Die Coronapandemie habe seine rechtsextreme Denkweise verstärkt. N. fühlte sich laut Urteil durch die zur Pandemiebekämpfung angeordneten Beschränkungen belastet. Mit der Tat wollte er ein Zeichen setzen. W. habe er als Repräsentanten des von ihm verhassten Systems wahrgenommen, sagte Büch-Schmitz.
Zusätzlich zu dem Schuldspruch wegen Mordes verurteilte das Gericht N. nach rund sechsmonatigem Prozess wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes sowie unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld verneinte das Gericht.
Zwar habe die Tat auch erhebliche psychische Probleme für unbeteiligte Dritte gebracht, mehrere Gründe sprächen aber gegen eine besondere Schwere der Schuld. Büch-Schmitz führte als Beispiel unter anderem das umfassende Geständnis von N. nach der Tat an.
In ihren Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Totschlag. Ein konkretes Strafmaß nannte sie nicht, gab aber an, dass eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht auszuschließen sei.
Das Verbrechen hatte eine breite Diskussion über eine Radikalisierung in der Szene der sogenannten Coronaleugner und Querdenker ausgelöst. In rechtsextremen Chats und Foren wurde sie begrüßt.
Die Politik reagierte parteiübergreifend mit Entsetzen und Bestürzung. Verfassungsschützer reagierten indes wenig überrascht. Sie hatten vor solchen Entwicklungen im Zuge der Coronapandemie gewarnt.
(C.Fontaine--LPdF)