Virtuelle Hauptversammlungen sollen auch nach der Pandemie möglich sein
Unternehmen sollen auch nach der Corona-Pandemie Hauptversammlungen ihrer Aktionärinnen und Aktionäre virtuell abhalten können. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Donnerstag einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Er verwies auf die "grundsätzlich positiven Erfahrungen" mit virtuellen Hauptversammlungen. Mit der Reform des Aktienrechts will die Regierung demnach auch die Aktionärsrechte "deutlich" stärken.
"Aus einem coronabedingten Provisorium wird eine dauerhafte Möglichkeit", erklärte Buschmann. Im Aktiengesetz werde die virtuelle Hauptversammlung - als zusätzliche Form der Versammlung - als dauerhafte Regelung eingeführt. Darüber entscheiden sollen laut Entwurf jeweils die Aktionäre.
Zum Schutz der Aktieninhaberinnen und -inhaber muss laut Entwurf die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden - und alle müssen eine Redemöglichkeit haben. Die Aktionäre müssen Anträge elektronisch stellen und ihre Stimme elektronisch abgeben können. Der Vorstand des Unternehmens muss den Aktionären seinen Bericht schon vor der Versammlung zugänglich machen; die Anteilseigner können schon im Vorfeld Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung müssen sie Widerspruch einlegen können.
Die wegen der Corona-Pandemie getroffene Ausnahmeregelung, dass Hauptversammlungen auch virtuell stattfinden können, wird ab September dieses Jahr außer Kraft treten. Zum Referentenentwurf aus dem Justizministerium können Länder und Verbände nun bis 16. März Stellung nehmen.
(N.Lambert--LPdF)