Psychische Unfallfolge nicht von Unfallversicherung gedeckt
Psychische Folgen eines Unfalls sind nicht von der Unfallversicherung gedeckt. Das gelte unabhängig davon, ob die psychische Reaktion auf die Verletzung medizinisch nachvollziehbar sei, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main am Donnerstag. Der Kläger hatte sich an einer Heizung gestoßen, woraufhin sein Arm sich großflächig entzündete und er nach eigenen Angaben eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelte.
Laut Versicherungsklauseln sind krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen vom Schutz ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Das Frankfurter Landgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 12.500 Euro wegen bleibender Schäden am Arm. Ansprüche wegen einer psychischen Reaktion wies es zurück.
In der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte der Kläger nun ebenfalls keinen Erfolg. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe läuft momentan ein Verfahren zur Zulassung der Revision, wie das OLG weiter mitteilte.
(A.Laurent--LPdF)