Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Pausen als Arbeitszeit bei Polizisten
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) in Leipzig über die Arbeitszeit von Polizisten. Ein Beamter aus Sachsen und ein früherer Polizist aus Berlin wollen, dass ihre Pausenzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Während ihrer Pausen mussten sie erreichbar sein oder sich bereit halten. Nach Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten (OVG) soll das Bundesverwaltungsgericht über Revisionen in beiden Fällen entscheiden. (Az. 2 C 7.21 u.a.)
In dem Fall aus Sachsen urteilte das OVG in Bautzen teils zugunsten des Klägers und verurteilte das Land, ihm Pausenzeiten von 510 Minuten gutzuschreiben. Während dieser Zeit habe er Einsatzkleidung getragen, seine Dienstwaffe und sein Dienstfahrzeug geführt. Der frühere Polizist aus Berlin will einen finanziellen Ausgleich für Pausenzeiten während seiner Arbeit als Personenschützer, während der er sich bereit halten musste. Hier wurde das Land vom OVG Berlin-Brandenburg zur Zahlung verurteilt.
(N.Lambert--LPdF)