Entscheidung über Haftstrafe für Starkoch Alfons Schuhbeck erwartet
Im Prozess gegen den Starkoch Alfons Schuhbeck könnte am Donnerstag die Entscheidung fallen, ob der 73-Jährige ins Gefängnis muss (09.00 Uhr). Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung plant die zuständige Kammer des Landgerichts München I auch das Urteil gegen den wegen Steuerhinterziehung in Höhe von gut 2,3 Millionen Euro angeklagten Schuhbeck.
Eine Haftstrafe für den Koch, der aus zahlreiche Fernsehsendungen bekannt ist, ist wahrscheinlich: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind ab Steuerhinterziehungen von einer Million Euro und mehr in der Regel keine Bewährungsstrafen mehr möglich. Schuhbeck hat in dem seit drei Wochen laufenden Verfahren die Vorwürfe nach anfänglichem Abstreiten weitestgehend gestanden.
(N.Lambert--LPdF)