Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Waffenlieferungen in Ukraine ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen deutsche Waffenlieferungen in die Ukraine abgelehnt. Er richtete sich gegen die entsprechenden Beschlüsse der Bundesregierung und des Bundestags, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Antragsteller legten demnach aber nicht dar, dass eine künftige Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben könnte. (Az. 2 BvQ 80/22)
Das Gericht teilte nicht mit, wer den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte. Die Bundesregierung hatte Ende Februar erstmals beschlossen, Waffen an die Ukraine zu liefern. Im April stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit für die Lieferung schwerer Waffen.
(E.Beaufort--LPdF)