Bundesgerichtshof: Waschanlage haftet für Schaden an Auto mit Serienausstattung
Wird ein serienmäßig ausgestattetes Auto in einer Waschanlage beschädigt, haftet nach einem neuen Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) der Betreiber der Waschanlage für den Schaden. "Der Kunde konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus dem Waschvorgang hervorgehen würde", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. VII ZR 39/24)