Kein Gerichtsprozess nach Vorwurf von Betrug mit Schutzmasken in Nürnberg
In Nürnberg wird nicht wegen des Verdachts auf Millionenbetrug mit Schutzmasken verhandelt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Geschäftsführer einer Firma aus der Oberpfalz am Montag weitgehend ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte das Gericht mit.
Nur einer der beiden Angeklagten, ein 31-Jähriger, muss sich vor Gericht verantworten: - aber nicht wegen möglichen Betrugs, sondern wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung. Er soll in Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken in einem Bestätigungsschreiben unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Männern vorgeworfen, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mehr als zweieinhalb Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verkauft zu haben, die aber zur Hälfte nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben sollen.
Das Gericht sah aber nicht genügend Indizien für ein strafbares Handeln. Die Unterlagen seien nicht zur Täuschung geeignet gewesen. Außerdem sei die Quote der schadhaften Masken deutlich niedriger, erklärte es. Ein Betrugsvorsatz sei nicht nachweisbar. Gegen diese Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft noch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg vorgehen.
(H.Leroy--LPdF)