Vor Hüftoperationen: Patienten können sich künftig ärztliche Zweitmeinung holen
Patienten können sich künftig vor einer Hüftoperation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Wird ein Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen, können entsprechende Fachärzte vorher prüfen, ob die geplante Operation aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie Versicherte zu Behandlungsalternativen.
In Deutschland unterziehen sich jährlich etwa 240.000 Patientinnen und Patienten Hüftgelenksoperationen. Das ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viel.
Ein künstliches Hüftgelenk kommt beispielsweise in Frage, wenn ein Gelenkverschleiß in der Hüfte zu starken Schmerzen und Einschränkungen im Alltag führt und konservative Behandlungen wie Schmerzmittel, Bewegungstherapien oder eine Gewichtsabnahme nicht ausreichen. Solche Hüftgelenksoperationen sind planbar, sie müssen nicht sofort vorgenommen werden.
Die neue Zweitmeinungsregelung tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich am 1. Juli kommenden Jahres. Fachärzte, die zu einer Zweitmeinung zu Hüftoperationen berechtigt sind, können Patienten dann über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdiensts www.116117.de/zweitmeinung finden.
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt im Grunde fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Gesetzliche Krankenkassen zweifelten in der Vergangenheit an, ob viele der geplanten Operationen überhaupt notwendig sind.
(P.Toussaint--LPdF)