EuGH urteilt Donnerstag über psychische Folgen eines Flugzeugunfalls
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob Fluggesellschaften nach einem Unfall auch für psychische Schäden haften. Die Klägerin aus Österreich hatte einen Flug mit der Airline Laudamotion gebucht. Das Flugzeug musste wegen technischer Probleme evakuiert werden, woraufhin es zum Unfall kam.
Beim Start der Maschine war ein Triebwerk explodiert. Im Zuge der Evakuierung stieg die Klägerin über den Notausstieg am rechten Flügel aus. Weil dort das Triebwerk noch in Bewegung war, wurde sie mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Sie macht geltend, die dadurch verursachten psychischen Beeinträchtigungen kämen einer "Körperverletzung" gleich. (Az: C-111/21)
(A.Monet--LPdF)