Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
01.01.1970
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Wählerinnen und Wähler gebeten, bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl diesmal den verkürzten Briefwahlzeitraum zu beachten. Wahlberechtigte müssten ihre Briefwahlunterlagen "schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist", erklärte sie am Donnerstag. Die meisten Wahlämter bereiten sich demnach auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor.