Polnischer Gesetzentwurf zur Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen verabschiedet
Die polnische Regierung hat am Montag einen Gesetzentwurf zur raschen und unkomplizierten Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verabschiedet. Demnach erhalten Flüchtlinge 18 Monate lang vorübergehenden Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Dieser kann um 18 weitere Monate verlängert werden. Damit können die Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen, sind krankenversichert und können ihre Kinder zur Schule schicken.
Die Regierung plant zudem finanzielle Unterstützung für Geflüchtete, Gastfamilien sowie örtliche Behörden, die sich für die Unterstützung von Ukrainern engagieren. Den aus der Ukraine Geflüchteten solle auf diese Weise zumindest ein halbwegs "normales Leben" geboten werden, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Hilfsbereitschaft in Polen für die vor der russischen Invasion in der Ukraine geflüchteten Menschen ist riesig. Nach Behördenangaben hat das Land bereits mehr als eine Million Flüchtlinge aufgenommen.
Die EU-Innenministerinnen und -minister hatten sich am vergangenen Donnerstag einstimmig auf einen gemeinsamen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine geeinigt. Sie können damit auch ohne Asylantrag für bis zu drei Jahre in der EU bleiben. Die EU nutzte dabei erstmals eine seit 2001 gültige Richtlinie zum temporären Schutz von Flüchtlingen, die nach den Balkankriegen beschlossen worden war.
(N.Lambert--LPdF)