Le Pays De France - Korsischer Separatist Colonna nach Angriff von Mithäftling gestorben

Paris -
Korsischer Separatist Colonna nach Angriff von Mithäftling gestorben
Korsischer Separatist Colonna nach Angriff von Mithäftling gestorben

Korsischer Separatist Colonna nach Angriff von Mithäftling gestorben

Der wegen Mordes an einem französischen Präfekt verurteilte korsische Separatist Yvan Colonna ist tot. Colonna sei den schweren Verletzungen erlegen, die er bei einem Angriff durch einen Mithäftling Anfang März erlitten habe, teilte seine Familie am Montagabend mit. Dem Anwalt der Familie, Patrice Spinosi, zufolge starb Colonna in einem Krankenhaus in Marseille.

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Der 61-jährige Colonna war Anfang März in seinem Gefängnis im südfranzösischen Arles von einem anderen Insassen attackiert und lebensgefährlich verletzt worden. Auf Korsika kam es nach dem Angriff zu tagelangen schweren Ausschreitungen, bei denen dutzende Menschen verletzt wurden. Wegen der Unruhen stellte Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron in der vergangenen Woche eine Debatte über eine Autonomie der Insel in Aussicht.

Colonna, ein korsischer Schäfer und Unabhängigkeitskämpfer, war in Frankreich wegen der Ermordung des Präfekten Claude Erignac im Februar 1998 schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Colonna hatte die Tat stets bestritten und war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen. Die Straßburger Richter wiesen seine Klage jedoch als nicht zulässig ab.

Eine Gruppe korsischer Nationalisten hatte Erignac am 6. Februar 1998 in Ajaccio auf offener Straße erschossen, als er mit seiner Frau zu einem Konzert gehen wollte. Ein Jahr nach dem Mord bezichtigten mehrere Mitglieder des korsischen Kommandos Colonna der Tat. Später zogen sie ihre Aussagen zurück und erklärten, die Polizei habe sie bei den Verhören unter Druck gesetzt.

Colonna war nach dem Tod des Präfekten abgetaucht und erst im Sommer 2003 in einer Schäferhütte auf Korsika gefasst worden. Er erklärte seine jahrelange Flucht damit, dass er von vornherein als Schuldiger abgestempelt worden sei.

(F.Bonnet--LPdF)