AfD scheitert in Karlsruhe mit Organklage zu Wahl von Bundestagsvizepräsidenten
Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zur Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Bundestags gescheitert. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter eine Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi ab. Danach darf der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken. (Az: 2 BvE 2/20)
Jacobi und ursprünglich auch die AfD wollten erreichen, dass spätestens im zweiten Wahlgang auch einzelne Abgeordnete ein Vorschlagsrecht für die Vizeposten haben. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass der Bundestag dieses Vorschlagsrecht auf die Fraktionen beschränken durfte.
Entsprechende Eilanträge auch der AfD-Bundestagsfraktion hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 als unzulässig und unzureichend begründet abgewiesen. Hintergrund des Verfahrens ist das Scheitern der AfD-Kandidaten bei der Verteilung der Vizeposten des Bundestags in der vergangenen Legislaturperiode.
(N.Lambert--LPdF)