Ukrainer können auf dauerhaften Aufenthalt in EU hoffen
Geflüchtete aus der Ukraine können auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Europäischen Union hoffen: Die EU-Kommission schlug dafür am Mittwoch in Brüssel erleichterte gesetzliche Bedingungen vor. Ukrainer und andere Drittstaats-Angehörige sollen damit einfacher an langfristige Aufenthaltstitel kommen sowie zur Arbeit in ein anderes EU-Land wechseln können.
Die EU brauche "langfristig Talente", begründete die Kommission ihren Vorschlag. Laut Innenkommissarin Ylva Johansson geht es zugleich um legale Migrationswege nach Europa.
Kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatten sich die EU-Staaten Anfang März auf einen befristeten Schutz für die geflüchteten Menschen geeinigt. Sie können für bis zu drei Jahre ohne Asylantrag in der EU bleiben.
Diese Zeit soll nach dem Kommissionsvorschlag angerechnet werden, wenn die Menschen nach fünf Jahren einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten wollen. Auch der Familiennachzug soll erleichtert werden - nicht nur für Ukrainer.
Konkret schlägt die Kommission den Mitgliedsländern und dem Europaparlament die Novelle von zwei Richtlinien vor: Der sogenannten Daueraufenthaltsrichtlinie von 2003 und der Richtlinie über die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von 2011.
(V.Castillon--LPdF)