Regierung weist Kritik der Union an Bundeswahlleiterin als "absurd" zurück
Die Bundesregierung hat Anschuldigungen der Union zurückgewiesen, Bundeswahlleiterin Ruth Brand lasse sich im Streit um den Termin für die geplante Neuwahl des Bundestages von ihr instrumentalisieren. "Dieser Vorwurf ist absurd", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin. Die Bundeswahlleiterin agiere unabhängig. Er rate auch dazu, die Unabhängigkeit "derjengen, die dafür zuständig sind, nicht in Frage zu stellen".
Brand hatte zuvor aus organisatorischen Gründen vor einem frühen Termin für eine Bundestags-Neuwahl gewarnt und von "unabwägbaren Risiken" gesprochen. Hebestreit riet dazu, dies ernst zu nehmen. Zwar verstehe er "das Ziel der Opposition, möglichst schnell zu Neuwahlen zu kommen", aber "trotzdem muss es eine ordentliche Wahl sein". Der Regierungssprecher verwies dabei auch auf die in Berlin notwendig gewordenen Wahlwiederholungen wegen Unregelmäßigkeiten. So etwas "gilt es zu vermeiden", sagte er.
"Wenn die Bundeswahlleiterin den Eindruck hat, dass wir in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß Wahlen durchführen können, dann hätte sie sich vielleicht auch mal etwas früher melden sollen", sagte dagegen Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) den Sendern RTL und ntv. "Man hat den Eindruck, da gab es politische Einflussnahme", fügte er hinzu.
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwochabend zunächst angekündigt, am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Der Urnengang hätte dann im März oder Anfang April stattgefunden. Scholz zeigte sich am Sonntagabend offen für einen früheren Termin. Dies fordert auch die Union.
Spahn kritisierte nun die Ausführungen der Wahlleiterin. "Die Verfassung sieht die Vertrauensfrage vor. Die könnte ja zu jedem Zeitpunkt in einer Wahlperiode gestellt werden", sagte er. "Und da muss doch ein Land wie Deutschland jederzeit in der Lage sein, in den Fristen der Verfassung diese Wahl durchzuführen." Laut Grundgesetz-Artikel 39 hat eine Neuwahl nach Auflösung des Bundestags innerhalb von 60 Tagen stattzufinden.
Dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl angeblich an Papier und an Druckern fehle, ließ Spahn nicht gelten. "Jetzt sagen schon unsere Nachbarländer in Europa fast mitleidsvoll, sie würden uns mit Papier aushelfen, wenn Klarheit da ist", sagte er.
Der Parlamentsgeschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, betonte, die Bundeswahlleiterin müsse als "Organisatorin" der Wahl "neutral agieren und jeden Anschein parteipolitischer Einflussnahme vermeiden". Die Bundeswahlleiterin müsse "immer mit der Möglichkeit einer vorgezogenen Neuwahl rechnen", betonte Hoffmann.
An diesem Montagnachmittag berät Brand mit den Landeswahlleiterinnen und -leitern über die Vorbereitung von Neuwahlen im Bund. Bei dem virtuellen Treffen handelt es sich nach Angaben der Behörde um eine "reguläre Vorbesprechung zur Wahlvorbereitung, wie sie auch bei jeder regulären Bundestagswahl vorgesehen ist". Die Union forderte zudem, dass sich Brand am Mittwoch dem Innenausschuss des Bundestags stellt.
In der Debatte geht es um Fragen von der Aufstellung von Landeslisten der Parteien, Fristen für notwendige Unterschriftensammlungen für die Zulassung von Einzelbewerberinnen und -bewerbern bis hin zu technischen Aspekten wie dem rechtzeitigen Druck von Stimmzetteln.
(F.Bonnet--LPdF)