Le Pays De France - Internationaler Strafgerichtshof begeht 20. Jahrestag seiner Gründung

Paris -
Internationaler Strafgerichtshof begeht 20. Jahrestag seiner Gründung
Internationaler Strafgerichtshof begeht 20. Jahrestag seiner Gründung / Foto: © AFP

Internationaler Strafgerichtshof begeht 20. Jahrestag seiner Gründung

Unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am Freitag an seine Gründung vor 20 Jahren erinnert. Das Tribunal in Den Haag sei eine "Säule des internationalen Rechtssystems", sagte der Vorsitzende Richter Piotr Hofmanski bei der Eröffnung einer Konferenz in der niederländischen Stadt anlässlich des Jubiläums.

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Das Gründungsabkommen für das Gericht, das sogenannte Römische Statut, war am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Allerdings war das Gericht in Den Haag, das sich als Nachfolger des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals sieht, von Beginn an umstritten. Viele große Mächte wie die USA, Russland und China haben das Gründungsstatut bis heute nicht ratifiziert oder unterzeichnet.

Mit Anklagen, die sich auf Vergehen in Afrika konzentrieren, und bislang nur fünf Verurteilungen ist die Bilanz des IStGH außerdem mager. Andererseits ist es die einzige ständige Gerichtsbarkeit, die sich den Kampf gegen Straffreiheit bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat.

Ankläger Karim Khan verglich den IStGH bei der Jubiläumskonferenz mit einem Gebäude, das "unter Druck" steht. "Man muss Renovierungen vornehmen, man muss stärker und effizienter werden", sagte er.

Eine Chance, seine Bedeutung unter Beweis zu stellen, bietet dem Gericht die Einleitung einer Untersuchung zur russischen Invasion in der Ukraine. Durch das Verfahren hat die Unterstützung des Tribunals durch den Westen bereits zugenommen. Dutzende ausländische Ermittler arbeiten ihm zu.

In den vergangenen Jahren leitete der IStGH außerdem mitunter äußerst heikle Verfahren wegen Verbrechen in den Palästinensergebieten, Afghanistan, Myanmar und auf den Philippinen ein. Ankläger Khan hob hervor, wegen der Existenz des Gerichts würden Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit viel besser dokumentiert.

(L.Garnier--LPdF)