Le Pays De France - Heils Bürgergeld-Entwurf sieht höhere Regelsätze und Beibehaltung von Sanktionen vor

Paris -
Heils Bürgergeld-Entwurf sieht höhere Regelsätze und Beibehaltung von Sanktionen vor
Heils Bürgergeld-Entwurf sieht höhere Regelsätze und Beibehaltung von Sanktionen vor / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Heils Bürgergeld-Entwurf sieht höhere Regelsätze und Beibehaltung von Sanktionen vor

Höhere Regelsätze, mehr Schonvermögen und Erleichterungen bei der Jobsuche: Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf für das künftige Bürgergeld sieht Verbesserungen für die Leistungsbezieher vor, aber auch die Beibehaltung von Sanktionen. Die FDP stellte sich erneut gegen eine Erhöhung der Regelsätze, der Linken reicht die geplante Anhebung nicht aus.

Textgröße:

Heils Entwurf für ein Gesetz, das zum Jahreswechsel die bisherige Hartz-IV-Regelung ersetzen soll, sieht vor, den künftigen Bürgergeldbeziehern im ersten halben Jahr Sanktionen zu ersparen. Geplant ist eine sechsmonatige "Vertrauenszeit", in der Betroffenen keine Leistungskürzungen drohen - etwa, wenn sie sich nicht um eine angebotene Stelle bewerben. Danach sollen Pflichtverletzungen allerdings Konsequenzen haben, wie Heil betonte.

Eine weitere Neuerung in dem Entwurf ist die Abkehr vom Vermittlungsvorrang. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss. Zudem sieht Heils Vorlage Anreize zur Weiterbildung vor. Die bereits bestehende Weiterbildungsprämie wird entfristet, zudem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.

Heils Vorschlag lässt noch offen, wie hoch die von ihm angestrebte Anhebung der Regelsätze ausfallen wird. Er bemängelt, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der aktuellen Preisentwicklung hinterherhinke. Ihm schwebt eine Erhöhung von etwa 40 bis 50 Euro pro Monat vor. Über die genaue Höhe soll entschieden werden, wenn die dafür nötigen Berechnungen vorliegen.

Im Zuge des neuen Gesetzes sollen zudem Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt werden. So wird es in den ersten beiden Jahren keine Angemessenheitsprüfung der Wohnung mehr geben.

Zudem werden in diesem Zeitraum Leistungen dann gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. Hier gilt die Grenze von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 30.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft. Das langfristige Schonvermögen wird auf 15.000 Euro erhöht. Zudem wird nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte dem Portal "ntv.de", bei Pflichtverstößen müsse es auf jeden Fall weiterhin Sanktionen geben. Anstelle höherer Regelsätze sollten die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. "Aus dem Bürgergeld darf kein bedingungsloses Grundeinkommen werden", sagte der FDP-Chef.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Pascal Kober erklärte: "Bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen werden wir darauf achten, dass sie nicht zum Feigenblatt werden, sondern gerecht für alle Seiten ausgestaltet werden."

Heil zeigte sich trotz des Widerstands der FDP gegen eine Anhebung zuversichtlich über die Einigungschancen: "Ich bin entschlossen, dass wir das miteinander hinbekommen."

Wissler sagte der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die von Heil angepeilte Erhöhung der Regelsätze: "Selbst wenn die FDP ihren Widerstand aufgibt, wird diese Erhöhung von der Inflation schneller aufgefressen, als man gucken kann." Da Lindner die Beibehaltung der Sanktionen zur Bedingung gemacht habe, "sollen die Ämter also auch künftig noch etwas vom Existenzminimum wegnehmen". Vor diesem Hintergrund werde die Linke eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.

Der Paritätische Verband bemängelte, dass Heils Entwurf die künftige Höhe des Regelsatzes noch offen lasse. Zudem bedeuteten die Vorschläge zu künftigen Sanktionen "faktisch einen Rückschritt im Vergleich zum aktuellen Status Quo", hieß es in der Erklärung. Denn derzeit seien die Sanktionen ausgesetzt.

(L.Chastain--LPdF)