Le Pays De France - Anklage nach Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in vergangenem Jahr

Paris -
Anklage nach Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in vergangenem Jahr
Anklage nach Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in vergangenem Jahr / Foto: © AFP/Archiv

Anklage nach Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in vergangenem Jahr

Nach einem Messerangriff in einem ICE von Passau nach Nürnberg im vergangenen Herbst hat der Generalbundesanwalt den Tatverdächtigen Abdalrahman A. zum Oberlandesgericht München angeklagt. Dem palästinensischen Volkszugehörigen würden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilten die Karlsruher Ermittler am Montag mit. Darüber hinaus werde ihm Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

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A. ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Islamist. Spätestens im September 2021 habe er sich entschlossen, einen Beitrag zum Dschihad zu leisten und Nichtmuslime in Deutschland zu töten. Dazu habe er sich am 6. November im ICE von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgasts genähert und dem Mann mit einem Taschenmesser achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich gestochen. Danach habe er einem anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf versetzt.

Einem dritten Mann, der zur Hilfe kommen wollte, habe A. Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend habe er im Nachbarwaggon einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel und mindestens zweimal in Brust- und Bauchbereich gestochen. Das erste, zweite und vierte Opfer hätten potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Der Bundesanwaltschaft zufolge bezeichnete sich A. unmittelbar nach den Taten als psychisch krank. Er kam zunächst in die Psychiatrie, wo er einem Pfleger ins Gesicht schlug. Anfang Januar dieses Jahres habe er im Bezirksklinikum Regensburg in seinem Isolierzimmer randaliert, die Sicherheitsscheibe und auch eine Schleusentür zum Zersplittern gebracht.

Nach Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sei davon auszugehen, dass A. nicht an einer psychischen Erkrankung leide. Deshalb befindet er sich seit dem 21. Januar in Untersuchungshaft.

(P.Toussaint--LPdF)