Le Pays De France - Schröder verklagt Bundestag wegen Streichung von Finanzausstattung

Paris -
Schröder verklagt Bundestag wegen Streichung von Finanzausstattung
Schröder verklagt Bundestag wegen Streichung von Finanzausstattung / Foto: © AFP/Archiv

Schröder verklagt Bundestag wegen Streichung von Finanzausstattung

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geht gerichtlich gegen den Bundestag vor. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagt Schröder gegen die Entscheidung des Parlaments, die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen zu streichen, wie sein Anwalt Michael Nagel am Freitag mitteilte. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags sei "rechtsstaatswidrig" gewesen, sagte Nagel dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).

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Der Ausschuss hatte die Streichung der Mittel damit begründet, dass Schröder "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler" mehr wahrnehme. Damit entfalle "der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers", hieß es in dem Beschluss vom Mai.

Schröders Anwalt Nagel hält diese Begründung für rechtswidrig. "Es wird aber nicht festgelegt, was 'nachwirkende Dienstpflichten' überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in einer Erklärung des Juristen.

Nagel beklagte im NDR, dass Schröder während des Verfahrens nicht gehört worden sei: Dies sei eklatant rechtswidrig. Der Altkanzler habe um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), gebeten. Dieser sei allerdings nicht darauf eingegangen.

Schröder habe "alles nur aus den Medien erfahren", sagte Nagel weiter. "Er wurde im wahrsten Sinne des Wortes zum Objekt des Verfahrens gemacht." Dies sei "ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde".

Die Klage ging inzwischen beim Verwaltungsgericht Berlin ein, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Der Bundestag wollte sich zunächst nicht zu der Sache äußern. "Bislang hat uns das Verwaltungsgericht Berlin noch keine Klageschrift in dieser Sache übermittelt", erklärte ein Sprecher am Mittag. Die Bundestagsverwaltung könne sich "zu einem beginnenden beziehungsweise laufenden Rechtsstreit in diesem Stadium des Verfahrens nicht äußern".

Schröder steht seit Monaten wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Verstrickungen mit der russischen Machtelite wurde auch ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingeleitet. Einen Parteiausschluss lehnte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover am Montag jedoch ab.

Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung der Frage, welche Ausstattung früheren Kanzlerinnen und Kanzlern auf Staatskosten zusteht - also etwa Büroräume und Personal. Während die Ruhebezüge von Bundespräsidenten und Bundeskabinettsmitgliedern gesetzlich geregelt sind, beruht die Ausstattung für Altkanzler nur auf Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestags.

Schröder hatten zuletzt neun Stellen für sein Altkanzlerbüro zugestanden, für die im vergangenen Jahr laut Bundestag 407.000 Euro aus der Staatskasse flossen. Zuletzt waren aber viele der Stellen unbesetzt, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gekündigt hatten. Schröders Ruhegehalt und sein Personenschutz wurden aber nicht vom Haushaltsausschuss angetastet.

(H.Leroy--LPdF)