Berliner Senat ernennt neuen Landeswahlleiter
Der Berliner Senat hat den Verwaltungswissenschaftler Stephan Bröchler zum neuen Landeswahlleiter ernannt. Wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte, soll Bröchler sein Amt am 1. Oktober antreten. Seine Vorgängerin Petra Michaelis war im Herbst vergangenen Jahres abberufen worden. Seitdem hatte ihre Stellvertreterin Ulrike Rockmann die Amtsgeschäfte vorübergehend geführt.
Der neue Landeswahlleiter ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und war zudem Mitglied der Expertenkommission Wahlen. Diese war zur Untersuchung der Pannen bei den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen sowie bei der Abstimmung über einen Volksentscheid am 26. September 2021 in der Hauptstadt eingesetzt worden. So fehlten am Wahltag unter anderem Stimmzettel oder es lagen die falschen aus, auch Wahlkabinen gab es teilweise zu wenige. Das Gremium übergab im Juli seinen Abschlussbericht und forderte in diesem strukturelle Veränderungen.
Er sei als Politik- und Verwaltungswissenschaftler "mit der Demokratie und Wahlen aufs Engste verbunden", sagte Bröchler am Dienstag. Für seine neue Aufgabe als Landeswahlleiter sehe er vor allem zwei Aufgaben - die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Wahlen zurückzugewinnen.
Der Senat gab am Dienstag zudem bekannt, im Hinblick auf die Empfehlungen der Expertenkommission erste Maßnahmen beschlossen zu haben. So soll unter anderem ein Landeswahlamt eingerichtet werden, das die zentrale Steuerung der administrativen Wahlorganisation übernehmen wird. In den Bezirken sollen die Bezirkswahlämter zudem zu ständigen Einrichtungen mit angemessener Sach- und Personalausstattung ausgebaut werden.
Die Expertenkommission Wahlen habe wertvolle Arbeit geleistet und gute Vorschläge entwickelt, erklärte Innensenatorin Spranger. Jetzt komme es darauf an, diese zügig umzusetzen. "Die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl am 26. September 2021 dürfen sich nicht wiederholen."
Gegen das Ergebnis der Wahl hatten zahlreiche Beteiligte Einsprüche eingelegt. Über jene gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen will der Berliner Verfassungsgerichtshof am 28. September öffentlich verhandeln. Für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über die das Parlament im Oktober entscheiden soll.
(C.Fournier--LPdF)