Le Pays De France - Macron nimmt mit Arbeitslosenversicherung erste große Reform des Mandats in Angriff

Paris -
Macron nimmt mit Arbeitslosenversicherung erste große Reform des Mandats in Angriff
Macron nimmt mit Arbeitslosenversicherung erste große Reform des Mandats in Angriff / Foto: © AFP

Macron nimmt mit Arbeitslosenversicherung erste große Reform des Mandats in Angriff

Mit einem Gesetzesvorschlag zur Arbeitslosenversicherung geht der französische Präsident Emmanuel Macron das erste Reformprojekt seit seiner Wiederwahl an. Die Bedingungen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, sollen künftig flexibel sein und an die Konjunktur angepasst werden. "Wenn die Lage (auf dem Arbeitsmarkt) gut ist, verschärfen wir die Regeln, wenn sie schlecht ist, lockern wir sie", resümierte Arbeitsminister Olivier Dussopt am Mittwoch in Paris.

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Die Regierung will in den kommenden Wochen mit den Sozialpartnern über die Reform beraten. Sie hat aber klar gemacht, dass es lediglich Gespräche und keine Verhandlungen seien. "Am Ende entscheidet die Regierung, wie sie es für richtig hält", sagte Dussopt. Macron hatte die Reform für notwendig erklärt, um das Ziel der Vollbeschäftigung im Jahr 2027 zu erreichen.

Die Reform soll auch die Schwierigkeiten der Arbeitgeber berücksichtigen, offene Stellen zu besetzen. Die Gewerkschaften haben bereits klar gemacht, dass sie gegen flexible Kriterien für das Arbeitslosengeld sind.

Konkret könnte die Reform es ermöglichen, bei geringer Arbeitslosigkeit die Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes zu verschärfen. Derzeit muss ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate in den 24 Monaten zuvor gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Künftig könnten dies etwa sieben oder acht Monate sein, erklärte Dussopt. Auch die Bezugsdauer von derzeit bis zu 24 Monaten ließe sich ändern.

Die Arbeitslosigkeit in Frankreich liegt derzeit bei 7,4 Prozent. Etwa 6,5 Millionen Menschen sind arbeitslos gemeldet, 2,6 Millionen erhalten Arbeitslosengeld. Im Schnitt beziehen sie 960 Euro monatlich. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich am Durchschnittsverdienst der vergangenen 24 Monate, wobei auch Tage mitgerechnet werden, an denen jemand nicht gearbeitet hat.

(H.Duplantier--LPdF)