Le Pays De France - Bewährung und Auflagen nach Angriff von Rechtsextremen auf Journalisten in Thüringen

Paris -
Bewährung und Auflagen nach Angriff von Rechtsextremen auf Journalisten in Thüringen
Bewährung und Auflagen nach Angriff von Rechtsextremen auf Journalisten in Thüringen / Foto: © AFP/Archiv

Bewährung und Auflagen nach Angriff von Rechtsextremen auf Journalisten in Thüringen

Mehr als vier Jahre nach dem Angriff auf zwei Journalisten in Thüringen sind zwei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Mühlhausen sprach die beiden Angeklagten, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, am Donnerstag der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig.

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Einer der Angeklagten erhielt nach Angaben eines Gerichtssprechers ein Jahr Haft auf Bewährung. Als Auflage soll er 2000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der zweite Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Männer sollen laut Anklage im April 2018 im nordthüringischen Eichsfeld die beiden Journalisten verfolgt, angegriffen und verletzt haben. Auslöser waren Bildaufnahmen vom Grundstück des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise, der heute stellvertretender Landesvorsitzender und auch stellvertretender Bundesvorsitzender der rechtsextremen Partei ist. Die Angreifer raubten den Journalisten nach deren Angaben die Fotoausrüstung, bevor sie im Auto flüchteten. Der Wagen der Opfer wurde demnach zerstört.

Das Gericht sah dem Sprecher zufolge den Anklagevorwurf des schweren Raubes nicht als erwiesen an. Zudem wertete die Kammer die Tat nicht als gezielten Angriff auf Journalisten oder die freie Presse. Es gebe keine Hinweise, dass die Angeklagten wissen konnten, dass es sich bei den Nebenklägern um Journalisten handelte. Zumindest eines der Opfer hätten die Angeklagten der linken Szene zugeordnet.

Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen schweren Raubes verlangt hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

(E.Beaufort--LPdF)