"Kein hinreichender Tatverdacht": Kein Verfahren gegen HSV-Profi Jatta
Das Amtsgericht Hamburg-Altona wird kein Verfahren gegen Zweitligaprofi Bakery Jatta vom Hamburger SV eröffnen. Nach Auffassung des Amtsgerichts besteht "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeschuldigte über seine Identität getäuscht hat". Weitere Ermittlungen gegen den 23 Jahre alten Gambier wurden nicht veranlasst.
Das Amtsgericht sieht "nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten", heißt es in einer Mitteilung des Hanseatischen Oberlandesgericht, die dem SID vorliegt. Das Hamburger Abendblatt hatte zuerst über die Entscheidung berichtet.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Jatta im Dezember Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz und mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen und mitgeteilt, dass der Profi nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eigentlich Bakary Daffeh heiße.
Da laut Amtsgericht gesicherte Erkenntnisse zu dem der Person Bakary Daffeh zugeschriebenen Geburtsdatum fehlen und der als echt anzusehende Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Angeschuldigten massiv für dessen Einlassung sprechen, ließe sich nach Überzeugung des Gerichts "der Nachweis der Benutzung eines unrichtigen Geburtsdatums hochwahrscheinlich nicht führen und wäre der Angeschuldigte im Ergebnis mangels Beweises von den Tatvorwürfen freizusprechen".
2019 hatte der "Fall Jatta" bundesweit für viel Aufsehen gesorgt. Die Sport Bild hatte mit einem Bericht Zweifel an Jattas Identität aufgeworfen und berichtet, dass der Offensivspieler zweieinhalb Jahre älter sein könne als angenommen.
Die darauffolgenden Ermittlungen führten zu keinem Ergebnis. Jatta sprach von einer "Hexenjagd" und bedankte sich bei den Verantwortlichen des HSV, die ihn stets stützten.
(A.Laurent--LPdF)