Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
In einem für die Transferregeln des Profifußballs wichtigen Verfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen den Weltfußballverband Fifa entschieden. Mehrere Bestimmungen der Fifa verstoßen gegen die in der Europäischen Union geregelte Freizügigkeit der Arbeitnehmer und das Wettbewerbsrecht, wie die Richter in Luxemburg am Freitag entschieden. Dies könnte nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen für das milliardenschwere Transfergeschäft im Weltfußball haben.
Der EuGH urteilte im Fall des ehemaligen französischen Fußballers Lassana Diarra, der in Belgien vor Gericht gezogen war. Die belgischen Richter schalteten für eine weitergehende Klärung den EuGH ein und werden den Fall des 39-Jährigen nun auf Grundlage der Luxemburger Entscheidung entscheiden.
Diarra hatte 2014 den russischen Verein Lokomotive Moskau im Streit verlassen, woraufhin dieser ihn verklagte und die Fifa eine Geldstrafe in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro verhängte. Außerdem musste sich jeder Verein an der Strafe beteiligen, der Diarra verpflichten wollte - ein Engagement des Mittelfeldspielers beim belgischen Erstligisten Royal Charleroi scheiterte, weshalb Diarra zwischenzeitlich vereinslos war.
Der EuGH entschied nun, dass die von den nationalen Fußballverbänden übernommenen Fifa-Regeln die Freizügigkeit von Profifußballern verhindern können. Die Regeln würden die Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken belasten. Zusammen genommen sei dies geeignet, einen internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern.
Der EuGH urteilte, dass Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballern zwar gerechtfertigt sein können, um etwa die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrecht erhalten werde. Im Fall Diarras schienen die Regeln jedoch in mehrfacher Hinsicht über dieses Ziel hinauszugehen.
Außerdem entschied der EuGH, dass die beanstandeten Regeln mit Blick auf das Wettbewerbsrecht bezwecken, den grenzüberschreitenden Wettbewerb zu beschränken oder sogar zu verhindern. Es spiele eine wesentliche Rolle im Profifußball, dass Vereine bereits ausgebildete Spieler verpflichten und so in den Wettbewerb treten. Regeln, die diese Art des Wettbewerbs beschränken, würden einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähneln. Außerdem würden solche Regeln als nicht erforderlich erscheinen.
Die konkreten Folgen der Entscheidung sind noch nicht absehbar, das im Fall Diarra zuständige Gericht im belgischen Mons wird das Urteil nun auslegen. Allerdings wurde bereits im Vorfeld erwartet, dass die Fifa im Fall einer Niederlage ihre Regeln ändern muss und eine Neuordnung des Transfermarkts nötig wird.
Der Fall Diarra war von seiner Dimension bereits mit dem 1995 veröffentlichten Bosman-Urteil verglichen worden. Jean-Marc Bosmann hatte damals erstritten, dass Spieler nach Vertragsende ablösefrei wechseln dürfen.
(H.Leroy--LPdF)