Le Pays De France - ATP entscheidet: Keine Weltranglisten-Punkte in Wimbledon

Paris -
ATP entscheidet: Keine Weltranglisten-Punkte in Wimbledon
ATP entscheidet: Keine Weltranglisten-Punkte in Wimbledon / Foto: © SID

ATP entscheidet: Keine Weltranglisten-Punkte in Wimbledon

Beim Grand-Slam-Turnier von Wimbledon werden in den Männer-Konkurrenzen keinen Weltranglistenpunkte vergeben. Diese Entscheidung gab die Tennisspieler-Organisation ATP als Reaktion auf die Entscheidung der Turnier-Veranstalter aus London bekannt, russische und belarussische Spieler vom Rasen-Highlight (27. Juni bis 10. Juli) auszuschließen. Eine Reaktion der Spielerinnen-Organisation WTA stand zunächst aus.

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"Die Möglichkeit für Spieler jeder Nationalität, an Turnieren auf der Grundlage ihrer Leistung und ohne Diskriminierung teilzunehmen, ist für unsere Tour von grundlegender Bedeutung", hieß es in einem am Freitagabend verbreiteten Statement der ATP: "Die Entscheidung Wimbledons, russischen und belarussischen Spielern in diesen Sommer die Teilnahme zu verbieten, untergräbt dieses Prinzip und die Integrität des ATP-Ranglistensystems."

Die ATP wolle einen Präzedenzfall verhindern, nach dem einzelne Turniere durch eigene Entscheidung gewisse Spieler diskriminieren dürften. "Dies ist bei einer Tour, die in mehr als 30 Länder stattfindet, nicht machbar", hieß es. Bei den ATP-Turnieren im Queen's Club und in Eastbourne im Vorfeld von Wimbledon werden hingegen Punkten für das ATP-Ranking vergeben, dort sind Spieler aus Russland und Belarus zugelassen.

Das einzige von einer Privatorganisation veranstaltete Grand-Slam-Turnier in Wimbledon (für die anderen drei sind die nationalen Verbände verantwortlich) hatte im April festgelegt, dass Spieler und Spielerinnen aus Russland und Belarus aufgrund des russischen Überfalls auf die Ukraine nicht beim berühmtesten Turnier der Welt teilnehmen dürfen.

Die Maßnahme ging deutlich über den Kurs der Spielergewerkschaften ATP und WTA hinaus - bei deren Turnieren sind betreffende Profis unter neutraler Flagge zugelassen.

(F.Bonnet--LPdF)