EU-Kommission billigt Frankreichs Verbot von Ultrakurzstreckenflügen
Die Europäische Kommission hat das französische Verbot von Ultrakurzstreckenflügen gebilligt und zugleich auf die bislang davon ausgenommenen Anschlussflüge ausgedehnt. Es betrifft Verbindungen, die in weniger als zweieinhalb Stunden mit der Bahn erreicht werden können. Diese Maßnahme gilt zunächst für drei Jahre, wie es in dem am Freitag im Amtsblatt der EU veröffentlichten Text heißt.
Das Kurzstrecken-Flugverbot war einer der 149 Vorschläge eines Bürgerklimarats aus dem Jahr 2020, von denen Präsident Emmanuel Macron ursprünglich fast alle übernehmen wollte. Die Vereinigungen der französischen und europäischen Flughäfen hatten vorgebracht, dass diese Regel zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen würde.
Die europäische Kommission hatte Verhandlungen mit Frankreich aufgenommen, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen. Tatsächlich gibt es eine bislang nicht genutzte Klausel im europäischen Recht, die Mitgliedsstaaten Transportverbote ermöglicht, wenn es schwere Umweltbedenken gibt. Diese sind aber auf drei Jahr begrenzt.
Die EU-Kommission billigte die französische Entscheidung, wies Frankreich aber an, das Verbot auch auf Anschlussflüge auszudehnen. Sonst würden Fluggesellschaften benachteiligt, die keine Anschlussflüge anböten. Ein Jahr vor Ablauf der Frist muss Frankreich einen Erfahrungsbericht vorlegen.
Von dem Verbot sind Flüge zwischen Paris Orly und Nantes, Bordeaux und Lyon betroffen. Verkehrsminister Clément Beaune begrüßte die Entscheidung und sprach von einem "großen Fortschritt in der Politik zur Reduzierung des Treibhausgase".
Nach Ansicht von Greenpeace geht das Verbot angesichts der Klimakrise nicht weit genug. Von mehr als 100 Inlandsverbindungen seien letztlich nur drei von dem Verbot betroffen, betonte die Umweltorganisation. Greenpeace fordert ein Verbot aller Kurzstreckenflügen, für die es Zugverbindungen gibt, die weniger als sechs Stunden dauern.
(L.Garnier--LPdF)