Europaparlament stimmt für Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
Im Streit um ein EU-Gesetz gegen Abholzung hat das Europaparlament für einen Aufschub gestimmt und ein Abschwächen der Regeln gefordert. Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU und aus den Rechtsaußen-Fraktionen stimmten am Donnerstag in Brüssel dafür, zahlreiche Länder weitgehend von den neuen Vorschriften auszunehmen. Damit muss ein Teil des Gesetzes nun mit den EU-Staaten und der Kommission neu ausgehandelt werden.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, etwa der Regenwald in Brasilien. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen.
Diese Regeln sollen nun um ein Jahr verschoben werden. Für große Unternehmen würden sie damit anstelle des bisherigen Stichtags zum Jahresende erst zum 30. Dezember des kommenden Jahres greifen, für kleine und mittlere Unternehmen soll der 30. Juni 2026 gelten. Einen solchen Aufschub hatten Wirtschaftszweige wie die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger sowie mehrere EU-Mitgliedstaaten gefordert.
Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten sprach sich zudem dafür aus, zahlreiche Länder "ohne Risiko" für den Waldbestand weitgehend von den Vorschriften auszunehmen. Zu dieser Kategorie sollen Staaten zählen, in denen der Waldbestand seit 1990 nicht geschrumpft ist und landesweite Gesetze zum Waldschutz "streng umgesetzt" werden. Als weiteres Kriterium soll die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens gelten. Deutschland würde damit automatisch in die Kategorie "ohne Risiko" fallen.
Über diesen Vorschlag muss das Parlament nun mit den Mitgliedstaaten neu verhandeln. Ob es dafür eine Mehrheit unter den 27 EU-Ländern gibt, ist unklar. Der Zeitrahmen für die Verhandlungen ist deshalb knapp: Bis Weihnachten müsste ein Kompromiss stehen, bevor die Regeln im Falle eines Scheiterns zum Jahresende greifen. Ansonsten droht eine rechtliche Grauzone für die Unternehmen.
(P.Toussaint--LPdF)