Belgien vereinbart mit Betreiber Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bis 2036
Knapp vier Monate nach der Grundsatzentscheidung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke haben sich die Regierung in Brüssel und der französische Energiekonzern Engie auf erste Einzelheiten verständigt. Wie die belgische Regierung am Freitag bekanntgab, sollen zwei Reaktoren ab 2026 für zehn weitere Jahre in einem neu geschaffenen Joint Venture von beiden gemeinsam betrieben werden. Dafür sei nun eine entsprechende Rahmenvereinbarung getroffen worden.
Die Verhandlungen über die Einzelheiten sollen demnach bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, um dann der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und steigender Energiepreise hatte Belgien im März entschieden, den eigentlich für 2025 vorgesehenen Atomausstieg zu verschieben.
Seither laufen Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Engie-Konzern über die Modalitäten und komplexe Fragen der Risiken- und Lastenteilung. Über 2025 hinaus weiterbetrieben werden sollen die Reaktoren Doel 4 und Tihange 3. Engie sprach allerdings am Freitag noch lediglich von einer "potenziellen Verlängerung" des Betriebs von zwei Kernkraftwerksblöcken.
In Belgien gibt es insgesamt sieben Atomreaktoren in zwei Kraftwerken, die eigentlich bis 2025 schrittweise komplett vom Netz genommen werden sollten. Im September und Februar kommenden Jahres werden die ersten beiden Meiler abgeschaltet, bis 2025 sollen drei weitere gestaffelt folgen. Doel 4 und Tihange 3 sollen dann allerdings noch länger laufen.
Bei den in den kommenden Monaten vom Netz gehenden Anlagen handelt es sich um die bei deutschen Atomkraftgegnern wegen möglicher Sicherheitsmängel stark umstrittenen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2. In den beiden Blöcken hatten Experten 2012 tausende Haarrisse in den Reaktordruckbehältern gefunden. Trotz massiver Kritik von Anrainerstaaten wie Deutschland und Luxemburg hatte Belgien die Laufzeit der beiden Reaktoren 2015 verlängert.
(N.Lambert--LPdF)