Le Pays De France - Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn fortgesetzt - Ex-VW-Chef will aussagen

Paris -
Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn fortgesetzt - Ex-VW-Chef will aussagen
Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn fortgesetzt - Ex-VW-Chef will aussagen / Foto: © AFP

Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn fortgesetzt - Ex-VW-Chef will aussagen

Am Landgericht Braunschweig ist am Mittwochmorgen der Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn rund um die Aufarbeitung des Dieselskandals fortgesetzt worden. Es wurde erwartet, dass der 77-Jährige zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung nimmt - und sie umfassend zurückweist. Verantworten muss er sich unter anderem wegen Betrugs und Marktmanipulation.

Textgröße:

Das Verfahren hatte am Dienstag begonnen, nachdem es mehrfach verschoben worden war. Im Kern geht es darum, was Winterkorn wann über die verbotenen Abschalteinrichtungen wusste und wie er mit diesem Wissen umgegangen ist. Der Betrug war 2015 aufgeflogen, Winterkorn trat daraufhin zurück. Laut Anklage soll er nicht erst im Herbst 2015, sondern "spätestens im Mai 2014" vom Einsatz der verbotenen Software gewusst und nichts unternommen haben, um die betroffenen Fahrzeuge zu stoppen.

Über seine Anwälte hatte Winterkorn aber bereits zum Prozessauftakt erklären lassen, dass er die Anschuldigungen aller drei Anklagen zurückweist. "Unser Mandant hat nicht betrogen und niemanden geschädigt", hieß es in der Erklärung. Weder sei Winterkorn der "Hauptangeklagte" noch der "Hauptverantwortliche" des Diesel-Themas bei Volkswagen.

"Wir sind fest davon überzeugt, dass alle Vorwürfe gegen ihn widerlegt werden können", sagte sein Anwalt Felix Dörr später am Dienstag in einer Prozesspause vor Journalisten. "Insofern sehen wir eigentlich dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen."

Angeklagt ist Winterkorn wegen Vorwürfen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der uneidlichen Falschaussage sowie der Marktmanipulation. Besonders der erste Vorwurf wiegt schwer - Winterkorn drohen bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft.

(V.Castillon--LPdF)