Gas und Wasserstoff: Habeck unternimmt letzten Versuch für neues Kraftwerksgesetz
Kurz vor dem Ende der Legislatur unternimmt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen letzten Versuch, um die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung umzusetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium leitete am Freitag die Ressortabstimmung für das sogenannt Kraftwerkssicherheitsgesetz ein, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Darauf basierend soll der Bau neuer Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die Kohlemeiler ersetzen und später auf Wasserstoff umgestellt werden sollen.
Der Kohleausstieg, also die Abschaltung der letzten Kohlekraftwerke, ist gesetzlich bis spätestens 2038 vorgesehen. Nach Möglichkeit soll aber schon früher, ab 2030, keine Kohle mehr zur Stromproduktion verbrannt werden. Der Großteil des Strombedarfs wird bereits heute aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt und ihr Anteil soll weiter steigen. Doch zur Stabilisierung des Netzes, etwa wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, sind weiterhin steuerbare Kraftwerke nötig.
Die ersten Pläne aus dem Habecks Ministerium waren in der Wirtschaft und bei der Opposition auf Kritik gestoßen. Energieunternehmen wehren sich etwa dagegen, dass die Umstellung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff unumkehrbar sein soll, die Kraftwerke anschließen also nicht mehr mit Erdgas betrieben werden dürfen. Auch ein striktes Umstiegsdatum auf Wasserstoff sorge für zu viel Unsicherheit, argumentierten sie - etwa im Fall, wenn zu besagtem Datum nicht genug Wasserstoff vorhanden ist.
Diese Punkte seien weiterhin "in Diskussion", hieß es aus Ministeriumskreisen. Es seien noch Gespräche mit der EU-Kommission nötig. Brüssel pocht dem Vernehmen nach auf strenge Vorgaben.
Der Zeitplan für die Verabschiedung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes ist eng. Das Wirtschaftsministerium strebt eine Verabschiedung im Bundeskabinett Anfang Dezember an. Anschließend bräuchte es eine Einigung im Bundestag im Januar oder spätestens im Februar, bevor neu gewählt wird. Allerdings verfügt die Bundesregierung nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr über die nötige Parlamentsmehrheit - und die Unionsparteien haben bereits signalisiert, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen wollen.
(F.Bonnet--LPdF)