Le Pays De France - Monopolkommissionsvorsitzender fordert mehr Personal für Bundeskartellamt

Paris -
Monopolkommissionsvorsitzender fordert mehr Personal für Bundeskartellamt
Monopolkommissionsvorsitzender fordert mehr Personal für Bundeskartellamt / Foto: © AFP/Archiv

Monopolkommissionsvorsitzender fordert mehr Personal für Bundeskartellamt

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling, hat die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für ein verschärftes Wettbewerbsrecht begrüßt. "Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, es sind aber keine kurzfristigen Instrumente. Es gibt rechtliche Hürden, die gewahrt werden müssen", sagte Kühling der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstagausgaben). Er forderte mehr Personal für das Bundeskartellamt.

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Am wirkungsvollsten sei der Vorschlag Habecks, die Sektoruntersuchungen schlagkräftiger zu gestalten, sagte Kühling. Bei diesen Untersuchungen könne sich das Kartellamt einen Überblick über die Marktlage in besonders problematischen Sektoren verschaffen – neben der Raffineriebranche sind auch Telekommunikation, Post und Schienengüterverkehr im Fokus. Der Überblick biete die nötige Datenlage, um die Mechanismen in einem Sektor zu verstehen und mögliche Wettbewerbsverstöße zu beurteilen, erklärte Kühling.

Dazu brauche es aber eine Verstärkung der Wettbewerbshüter. "Will Habeck das Wettbewerbsrecht verschärfen, müsste er im Bundeskartellamt aber 30 bis 40 Stellen für Experten schaffen, sonst funktioniert das nicht", sagte Kühling.

Kühlings Vorgänger und Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Achim Wambach, begrüßte Habecks Plan zur Verschärfung des Kartellrechtes ebenfalls. "Das Kartellrecht erlaubt schon jetzt eine Zerschlagung von Unternehmen, aber nur im Zusammenhang mit einem Missbrauch", sagte Wambach der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Deshalb sei eine Beweislastumkehr zu begrüßen.

"Sollten sich im Rahmen der Marktbeobachtung konkrete Hinweise darauf ergeben, dass die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln dauerhaft unzureichend ist, könnte eine Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden", sagte Wambach und verwies auf ein früheres Gutachten der Monopolkommission. Die Beweislastumkehr funktioniert so, dass nicht der Staat, sondern die Konzerne bei auffälligen Preisbewegungen beweisen müssen, dass sie sich nicht koordiniert haben.

Wambach warnte gegen vorschnelle Urteile über die Ölkonzerne: "Die Unternehmen werden in der Öffentlichkeit vorverurteilt, dass sie sich missbräuchlich verhalten. Dabei ist die Preisbildung nicht so simpel, es fließen viele Faktoren ein", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagausgabe).

Der zunehmende Einsatz von Algorithmen mache es zudem immer schwieriger, Wettbewerbsverstöße nachzuweisen, sagte Wambach den beiden Blättern aus Stuttgart. So experimentierten Mineralölkonzerne und Tankstellenketten ständig, wie Kunden und Wettbewerbe auch auf minimale Preisabweichungen reagieren, um den bestmöglichen Gewinn zu erzielen. "Es geht hier nicht um Absprachen zwischen Menschen, die besser nachweisbar sind", betonte Wambach. "Hier sprechen sich die Algorithmen ab. Man sieht es am Ergebnis, dass es im Markt passiert – aber es ist kaum nachzuweisen."

(P.Toussaint--LPdF)