EU vereinbart Freihandelsabkommen mit Neuseeland
Die EU und Neuseeland haben sich nach vierjährigen Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen verständigt. "Dies ist ein historischer Moment in unserer Zusammenarbeit", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Brüssel bei einer Pressekonferenz mit der neuseeländischen Premierministerin Jacinda Ardern. Ardern lobte ein "positives Ergebnis, sowohl für Neuseeland als auch für die EU". Einfuhrzölle für aus der EU nach Neuseeland exportierte Waren sollen fallen und Märkte geöffnet werden.
Laut von der Leyen ist die EU bereits der drittgrößte Handelspartner Neuseelands. Mit dem Freihandelsabkommen "sollten wir in der Lage sein, den Handel zwischen uns beiden um 30 Prozent zu steigern", sagte die Kommissionschefin. Davon würden Unternehmen, Landwirte und Verbraucher profitieren.
Insbesondere im landwirtschaftlichen Sektor in Europa ist das Abkommen allerdings umstritten. Hiesige Bauern fürchten die Konkurrenz durch neuseeländische Produkte und verweisen auf niedrigere Produktionsstandards und Qualitätsnormen. "Alle importierten Lebensmittel müssen den EU-Standards entsprechen, die für alle in der EU verkauften Produkte gelten, auch wenn sie importiert sind", versicherte die Kommission und versprach "ein robustes Kontrollsystem".
Auch berücksichtige das Abkommen die Interessen der EU-Erzeuger wichtiger landwirtschaftlicher Produkte wie Milch und Rindfleisch, erklärte die Brüsseler Behörde weiter. Die Einfuhrzölle fielen für diese Produkte nur bis zu einer bestimmten Menge weg.
Von der Leyen und Ardern betonten zudem den "nachhaltigen" Charakter der Vereinbarung: "Wir werden beim Tierschutz, bei Lebensmitteln und Düngemitteln sowie bei der Reduzierung von Pestiziden zusammenarbeiten", kündigte die Kommissionschefin an. Das Abkommen enthalte "innovative Umweltverpflichtungen", die es bisher in keinem europäischen Freihandelsabkommen gegeben habe, sagte Ardern.
Der vereinbarte Text wird nun in der EU und in Neuseeland einer juristischen Prüfung unterzogen. Wenn die fertige Version in alle Sprachen der EU übersetzt ist, wird sie dem Rat der Mitgliedstaaten zur Verabschiedung vorgelegt. Anschließend muss das Abkommen noch ratifiziert werden.
(L.Chastain--LPdF)