Bundesregierung einigt sich auf Änderungen am Tierschutzgesetz
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Verschärfte Regeln sollen etwa für die Haltung von Heim- und Nutztieren, die Zucht von Hunden oder den Onlinehandel mit Haustieren gelten, wie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitag erklärte. Es handle sich um die "umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren".
Bei einem zentralen Thema, dem ursprünglich anvisierten Verbot der Anbindehaltung von Rindern, sollen künftig allerdings weitreichende Ausnahmen gelten. So soll es nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums erst nach einer Übergangszeit von zehn Jahren gänzlich verboten sein, Rinder das ganze Jahr über im Stall anzubinden. Für kleinere Betriebe bleibt zudem dauerhaft die saisonale Anbindehaltung möglich.
Mit Blick auf die sogenannte Qualzucht wird die bisherige Definition um weitere Leiden der gezüchteten Tiere erweitert, wie das Landwirtschaftsministerium ausführte. "Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen." Zur besseren Kontrolle müssen Verkäufer von Tieren im Internet ihre persönlichen Daten bei der jeweiligen Plattform hinterlegen.
Weitere Regeln betreffen etwa Wildtiere in Zirkussen: Elefanten, Giraffen oder Nilpferde im Bestand eines Zirkus dürfen auch weiterhin gehalten, aber nicht neu angeschafft werden. Außerdem drohen bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzrecht wie das grundlose Töten oder die Misshandlung von Tieren härtere Strafen.
Özdemir hatte vor einem Jahr seinen Reformentwurf vorgestellt. Um eine Einigung mit den Ampel-Partnern zu erzielen, waren aber offenbar zahlreiche Änderungen nötig. Der Tierschutzbund kritisierte die nun verabschiedete Fassung umgehend scharf. Er hoffe, dass die Bundestagsfraktionen diesen "falschen" Beschluss korrigieren, sagte der Präsident der Organisation, Thomas Schröder.
(F.Moulin--LPdF)